Fortbildungsfonds von Biomed Austria
Zur Förderung der beruflichen Fortbildung haben wir einen Fortbildungsfonds für treue Mitglieder von Biomed Austria eingerichtet. Pro Jahr steht eine Gesamtsumme von € 1.000,- zur Ausschüttung bereit.
Welche Kosten werden übernommen?
- Anteilig übernommen werden ausschließlich Kosten für Fortbildungen, die mit dem unmittelbaren Tätigkeitsfeld der/des ansuchenden Biomedizinischen Analytikerin/Analytikers verknüpft sind.
- Refundiert werden 50% der Gebühren für Fortbildungen bis zu einer Höhe von € 200,-. Im Falle gestaffelter Preise für termingebundene Anmeldungen sind dies 50% vom günstigsten Tarif.
- Fortbildungen von Biomed Austria sind von der Förderung ausgenommen, da diese für Mitglieder von Biomed Austria bereits ermäßigt angeboten werden.
- Bei Reisekosten besteht keine Möglichkeit der anteiligen Übernahme.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der Förderung zu gelangen?
- Dreijährige Mitgliedschaft bei Biomed Austria.
- Zwischen Antragstellungen müssen mindestens 2 Jahren liegen.
- Fortbildung muss im Jahr der Antragstellung stattfinden.
- Der Antrag muss bis 30. November des laufenden Kalenderjahrs eingereicht werden.
Wie ist der Antrag zu stellen?
- Der Antrag ist schriftlich und fristgerecht mittels Antragsformulars (siehe Website) per E-Mail an office [at] biomed-austria.at einzubringen.
- Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig und korrekt ausgefüllte, fristgerecht eingetroffene Antragsformulare berücksichtigen können.
- Die Förderung wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit der dafür vorgesehenen Mittel ausgeschüttet.
- Die Anträge werden von Expert*innen der Fachgesellschaft begutachtet. Eine Ablehnung erfolgt ohne Angabe von Gründen.
Falls sie noch Fragen zum Fortbildungsfonds haben, können Sie sich gerne an office [at] biomed-austria.at (office[at]biomed-austria[dot]at) wenden.