Fortbildungsförderung

Fortbildungsfonds von Biomed Austria

Zur Förderung der beruflichen Fortbildung haben wir einen Fortbildungsfonds für treue Mitglieder von Biomed Austria eingerichtet. Pro Jahr steht eine Gesamtsumme von € 1.000,- zur Ausschüttung bereit. Die SZABO-SCANDIC HandelsgmbH hat den Fonds um 2.500 Euro aufgestockt. Insgesamt stehen nun 3.500 Euro zur Ausschüttung bereit.

Welche Kosten werden übernommen?

  • Anteilig übernommen werden ausschließlich Kosten für Fortbildungen, die mit dem unmittelbaren Tätigkeitsfeld der/des ansuchenden Biomedizinischen Analytikerin/Analytikers verknüpft sind.
  • Refundiert werden 50% der Gebühren für Fortbildungen bis zu einer Höhe von € 200,-. Im Falle gestaffelter Preise für termingebundene Anmeldungen sind dies 50% vom günstigsten Tarif.
  • Fortbildungen von Biomed Austria sind von der Förderung ausgenommen, da diese für Mitglieder von Biomed Austria bereits ermäßigt angeboten werden.
  • Bei Reisekosten besteht keine Möglichkeit der anteiligen Übernahme.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss der Förderung zu gelangen?

  • Voraussetzung ist eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens dreijährige Mitgliedschaft bei Biomed Austria.
  • Zwischen Antragstellungen muss ein Zeitraum von mindestens 2 Jahren liegen.
  • Pro Person kann jeweils ein Förderungsantrag innerhalb des oben genannten Intervalls gestellt werden.
  • Die Fortbildung muss im Jahr der Antragstellung stattfinden.
  • Der Antrag muss bis 30. November des laufenden Kalenderjahrs eingereicht werden. Die Förderung wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit der dafür vorgesehenen Mittel ausgeschüttet.
  • Die Anträge werden von Expertinnen/Experten des Berufsverbands begutachtet. Eine Ablehnung erfolgt ohne Angabe von Gründen.

Wie ist der Antrag zu stellen?

  • Der Antrag ist schriftlich und fristgerecht mittels Antragsformulars (siehe Website) per E-Mail an office [at] biomed-austria.at einzubringen.
  • Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständig und korrekt ausgefüllte, fristgerecht eingetroffene Antragsformulare berücksichtigen können.

Falls sie noch Fragen zum Fortbildungsfonds haben, können Sie sich gerne an office [at] biomed-austria.at (office[at]biomed-austria[dot]at) wenden.

Sonstige Förderungsmöglichkeiten

Biomed Austria – Zertifizierter Fortbildungsanbieter

Biomed Austria erfüllt die Ö-Cert-Grundvoraussetzungen für Erwachsenenbildungsorganisationen und ist im Verzeichnis der Ö-Cert-Qualitätsanbieter gelistet. Somit haben Sie Anspruch auf diverse Förderungen, wenn Sie unsere Fortbildungen besuchen.

Wann kann eine Förderung beantragt werden?

Je nach Bundesland, Ausmaß der Berufstätigkeit, Alter, etc. können unterschiedliche Förderungen für Sie in Frage kommen. Sie können mit Hilfe der Datenbank „Kursförderungen in Österreich“ herausfinden, welche Förderungen für Sie in Frage kommen.

Grundsätzlich können Sie nur dann eine Förderung beantragen, wenn Sie die Teilnahmegebühr privat bezahlen. Wenn die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden, dann können Sie als Privatperson keine Förderung in Anspruch nehmen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesländer

Sowohl die Voraussetzungen für die Förderbarkeit von Fortbildungen als auch die Einreichbedingungen variieren zum Teil stark. Untenstehend finden Sie die Links zu den wichtigsten Förderprogrammen je Bundesland:

    Burgenland: Qualifikationsförderungszuschuss

    Kärnten: Arbeitnehmerförderung

    Niederösterreich: NÖ Bildungsförderung

    Oberösterreich: Oö. Bildungskonto

    Salzburg: Salzburger Bildungsscheck

    Steiermark: Bildungsförderung Steiermark

    Tirol: Bildungsgeld-update

    Vorarlberg: Vorarlberger Bildungszuschuss

    Wien: Wiener Arbeitnehmer Förderungsfonds