Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Biomed Austria bietet seine Fortbildungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Fortbildungsanmeldung gültige Fassung.

  1. Teilnahmevoraussetzungen
    1. Generelle Teilnahmevoraussetzung für Fortbildungen von Biomed Austria ist die Berufsberechtigung als Biomedizinische*r Analytiker*in gem. § 27 MTD-Gesetz und § 15 Gesundheitsberuferegister-Gesetz. Darüber hinaus sind auch Studierende an einem österreichischen Bachelorstudiengang für Biomedizinische Analytik ab dem Beginn ihres dritten Ausbildungsjahres teilnahmeberechtigt.
    2. Sofern sie in den Ausschreibungsbedingungen als Teilnahmeberechtigte definiert sind, bestehen Ausnahmen für die folgenden Berufsgruppen:  
      1. Studierende an einem Bachelorstudiengang für Biomedizinische Analytik im 1. und 2. Ausbildungsjahr
      2. Angehörige anderer gehobener medizinisch-technischer Dienste (MTD)
      3. Diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte (MTF) im Übergangsrecht mit behördlichem Bescheid in einem oder mehreren Fachbereichen unter der Voraussetzung, dass der Bescheid Biomed Austria bereits vorliegt bzw. innerhalb von fünf Werktagen nach der Fortbildungsanmeldung per E-Mail an fortbildung [at] biomed-austria.at (fortbildung[at]biomed-austria[dot]at) nachgereicht wird, wobei sich die Teilnahmeberechtigung auf Fortbildungen beschränkt, welche von den Fachbereichen laut Bescheid umfasst sind.
      4. Diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte (MTF) im Übergangsrecht ohne behördlichen Bescheid; die Teilnahmeberechtigung ist in diesem Fall auf Fortbildungen beschränkt, welche den Tätigkeitsbereich der MTF vor Inkrafttreten der Übergangsregelungen 2012 abdecken.
      5. Angehörige der medizinischen Assistenzberufe Laborassistenz und Ordinationsassistenz.
      6. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
      7. Ärzt*innen
      8. Naturwissenschaftler*innen: Absolvent*innen naturwissenschaftlicher Studienrichtungen mindestens auf Bachelorniveau (exemplarische Studienrichtungen sind: Biologie, Molekularbiologie, Mikrobiologie, Biotechnologie, Medizinische Biologie, Pharmazie, Chemie, Biochemie), welche nicht zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen zählen.
    3. Wenn für die Absolvierung einer Fortbildung bestimmte Vorkenntnisse erforderlich sind, wird dies in der Fortbildungsausschreibung bekannt gegeben. Nachweise über erforderliche Vorkenntnisse können von Biomed Austria eingefordert werden.
    4. Die Teilnahme an Tagungen ist Mitgliedern von Biomed Austria vorbehalten.
  2. Fortbildungsanmeldung
    1. Um sich zu Fortbildungen anmelden zu können ist ein Benutzerkonto für die Website https://biomed-austria.at erforderlich. Jedes Mitglied von Biomed Austria verfügt über ein Benutzerkonto. Alle anderen Teilnahmeberechtigten können sich unabhängig von einer Mitgliedschaft bei Biomed Austria ein Benutzerkonto anlegen.
    2. Im Benutzerkonto muss eine gültige E-Mailadresse hinterlegt sein. Die Gültigkeit einer E-Mailadresse ist gegeben, wenn die von Biomed Austria versandten E-Mails von der betreffenden Person uneingeschränkt empfangen und gelesen werden können. Verliert die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse ihre Gültigkeit, so ist diese unverzüglich durch eine neue, gültige E-Mailadresse zu ersetzen.
    3. Die Anmeldung zu Fortbildungen erfolgt ausschließlich online unter https://biomed-austria.at/fortbildung. Die Anmeldung muss aus datenschutzrechtlichen Gründen durch jene Person erfolgen, die an der Fortbildung teilnehmen möchte.
    4. Besondere Bedürfnisse, wie beispielsweise Lebensmittelunverträglichkeiten oder das Erfordernis eines barrierefreien Zugangs, sind bei der Anmeldung bekanntzugeben, damit diese im Rahmen der Fortbildung nach Möglichkeit berücksichtigt werden können.
    5. Bei der Anmeldung ist die Kenntnisnahme sowie die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Biomed Austria erforderlich. Mit dem Abschicken der Anmeldung gilt diese als verbindlich.
    6. Anmeldungen können außerhalb der für die jeweilige Fortbildung gültigen Stornierungsfrist (s. Punkt 5) kostenfrei widerrufen werden. Die Widerrufserklärung muss schriftlich per E-Mail an fortbildung [at] biomed-austria.at (fortbildung[at]biomed-austria[dot]at )erfolgen.
    7. Anmeldebestätigungen werden per E-Mail übermittelt und gelten als zugestellt, wenn sie an die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse übermittelt worden sind. Automatisierte elektronische Antwortschreiben (z.B. Abwesenheitsnotizen) an Biomed Austria können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
    8. Sollte die Anmeldung nicht innerhalb einer Woche vonseiten Biomed Austria bestätigt werden, dann muss zur Abklärung eine Kontaktaufnahme per E-Mail an fortbildung [at] biomed-austria.at (fortbildung[at]biomed-austria[dot]at) erfolgen.
    9. Der Stichtag „Anmeldung empfohlen bis“ wird in der Fortbildungsausschreibung bekanntgegeben.
    10. Die Rechnung zur Fortbildung wird ab dem Stichtag „Anmeldung empfohlen bis“ innerhalb von fünf Werktagen im Benutzerkonto zum Download zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer*innen werden per E-Mail darüber informiert, sobald die Rechnung verfügbar ist. Rechnungen gelten als zugestellt, sobald sie im Benutzerkonto verfügbar sind.
    11. Biomed Austria behält sich vor, Anmeldungen nach dem Stichtag „Anmeldung empfohlen bis“ anzunehmen, sofern freie Plätze in der Fortbildung verfügbar sind. Die Information, ob eine Anmeldung weiterhin möglich ist, finden Sie online unter  https://biomed- austria.at/fortbildung.
    12. Es gilt die Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen. Wenn alle Plätze in einer Fortbildung vergeben sind, werden etwaige weitere Anmeldungen in einer Warteliste geführt. Sollte ein Platz in der Fortbildung frei werden, so wird dieser entsprechend der Reihung in der Warteliste vergeben, wobei Mitglieder vorgezogen werden. Sollte kurzfristig ein Platz frei werden, dann erfolgt die Kontaktaufnahme telefonisch, ansonsten per E-Mail.
    13. Aus organisatorischen Gründen kann es zu einem Wechsel des Veranstaltungsortes kommen. Bereits angemeldete Personen sowie Personen auf der Warteliste werden gegebenenfalls per E-Mail darüber informiert.
  3. Preise und Leistungen
    1. Die Teilnahmegebühren werden netto (ohne Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer wird nicht in Rechnung gestellt, da bei Biomed Austria keine Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegt.
    2. Die Teilnahmegebühren beinhalten die Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich allfällig bereitgestellter Unterlagen bzw. Arbeitsmaterial. Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Aufwand für Verpflegung sind – sofern nicht anders angegeben – von den Teilnehmer*innen selbst zu tragen.
    3. Es bestehen unterschiedliche Teilnahmegebühren. Wenn sich der Mitgliedsstatus vor dem Veranstaltungstermin ändert, dann wird die Teilnahmegebühr korrigiert.
  4. Zahlungsbedingungen
    1. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr hat ehestmöglich nach Ausstellung der Rechnung zu erfolgen, jedenfalls vor dem Fortbildungstermin
    2. Bei Webinaren On Demand ist die Rechnung mit Erhalt des Zugangslinks zur Fortbildung fällig.
    3. Ist die Teilnahmegebühr nach dem Fortbildungstermin noch offen, wird dem*der Teilnehmer*in eine schriftliche Mahnung per E-Mail und/oder Post zugestellt.
  5. Stornierungsbedingungen
    1. Die Stornierung einer Anmeldung muss schriftlich per E-Mail an fortbildung [at] biomed-austria.at (fortbildung[at]biomed-austria[dot]at) erfolgen.
    2. Die kostenlose Stornierung einer Anmeldung ist bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. Nach diesem Stichtag bis zwei Wochen vor dem Fortbildungstermin sind 25% der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr zu entrichten, danach der volle Betrag.
    3. Bei Webinaren On Demand wird im Fall einer Stornierung ab dem Erhalt des Zugangslinks zur Fortbildung die volle Teilnahmegebühr fällig.
    4. Biomed Austria behält sich vor, in Einzelfällen abweichende Stornierungsfristen festzulegen. Diese werden bei den Ausschreibungsbedingungen der jeweiligen Fortbildung deutlich ersichtlich hervorgehoben.
    5. Wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in genannt wird, fällt keine Stornierungsgebühr an. Biomed Austria behält sich vor, selbst eine*n Ersatzteilnehmer*in zu nominieren, sofern für die betreffende Fortbildung eine Warteliste geführt wird. Das Bestehen einer Warteliste garantiert nicht den Entfall einer etwaigen Stornierungsgebühr.
    6. Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Stornierung ist die volle Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr zu entrichten
    7. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie beispielsweise Krankheitsfällen, behält sich Biomed Austria vor, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Stornierungsgebühr entrichtet werden muss. Jedenfalls muss ein entsprechender Nachweis an Biomed Austria erbracht werden.
  6. Fortbildungsabsage durch Biomed Austria
    1. Das Zustandekommen einer Fortbildung hängt vom Erreichen einer Mindestteilnehmer*innenzahl ab, die in der Fortbildungsausschreibung bekanntgegeben wird. Biomed Austria behält sich vor, Veranstaltungen zum Stichtag „Anmeldung empfohlen bis“ abzusagen, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht worden ist. Unabhängig von diesem Stichtag erhalten die Teilnehmer*innen spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail die verbindliche Information, ob die Fortbildung wie geplant stattfinden kann.
    2. Sollte eine Fortbildung vonseiten Biomed Austria abgesagt werden, weil die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht worden ist, dann werden bereits einbezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet.
    3. Bei Absage oder vorzeitigem Abbruch einer Fortbildung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Biomed Austria liegen (z.B. Erkrankung des*der Vortragenden), werden grundsätzlich keine Teilnahmegebühren rückerstattet. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin organisiert.
    4. Aus einer Fortbildungsabsage entstehende Mehrkosten der Teilnehmer*innen, wie beispielsweise Hotelzimmer oder Reisekosten, werden nicht ersetzt.
  7. Teilnahmebestätigung
    1. Die Teilnahmebestätigung wird den Teilnehmer*innen nach der Fortbildung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer*innen werden per E-Mail darüber informiert, sobald die Teilnahmebestätigung im Benutzerkonto verfügbar ist.
    2. Bei Präsenzfortbildungen wird keine Teilnahmebestätigung ausgestellt, wenn eine Fehlzeit von mehr als 30% der gesamten Fortbildungsdauer vorliegt.
    3. Bei Fortbildungen, die über die E-Learningplattform edu|academy abgehalten werden, wird keine Teilnahmebestätigung ausgestellt, wenn weniger als 80% der Aufgabenstellungen erfüllt worden sind.
    4. Bei sonstigen Online-Fortbildungen wird keine Teilnahmebestätigung ausgestellt, wenn anhand der Logdaten eine Fehlzeit von mehr als 30% nachgewiesen wird. Wenn die Online-Fortbildung mit einer schriftlichen Wissensabfrage abschließt, dann sind sowohl die Anwesenheit (Logdaten) der Teilnehmer*innen als auch die erfolgreich absolvierte Wissensabfrage die Voraussetzung, um eine Teilnahmebestätigung zu erhalten.
  8. Fortbildungsunterlagen
    1. Der Fortbildungsausschreibung ist zu entnehmen, ob in der Teilnahmegebühr Fortbildungsunterlagen inkludiert sind. Die Unterlagen werden den Teilnehmer*innen in Print und/oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
    2. Elektronische Fortbildungsunterlagen werden den Teilnehmer*innen über Ihr Benutzerkonto zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer*innen werden per E-Mail darüber informiert, sobald die Unterlagen verfügbar sind.
    3. Die Vervielfältigung von Unterlagen, die in Print zur Verfügung gestellt worden sind, sowie die Weitergabe von elektronischen Fortbildungsunterlagen sind untersagt.
  9. Durchführung von Online-Fortbildungen
    1. Biomed Austria stellt vorab Informationen zur Teilnahme an Online-Fortbildungen zur Verfügung. Die Teilnehmer*innen sind selbst dafür verantwortlich vorab zu testen, ob ihre technische Ausstattung die erforderlichen Standards erfüllt.
    2. Der*Die Teilnehmer*in erhält für Online-Fortbildungen, die live durchgeführt werden, einen individuellen Teilnahmelink. Es ist nicht gestattet, dass mehrere Teilnehmer*innen über einen Teilnahmelink an einer Online-Fortbildung teilnehmen. Jede*r Teilnehmer*in muss über ein eigenes Gerät (z.B. PC, Laptop) einsteigen.
    3. Es ist nicht gestattet, Audioaufnahmen, Videoaufnahmen, Fotos oder Screenshots von Online-Fortbildungen zu machen. Der Download, das Speichern und die Verbreitung von Online-Fortbildungen, die als vorab aufgezeichnetes Video den Teilnehmer*innen zur Verfügung gestellt werden, sind ebenfalls untersagt.
  10. Datenschutz
    1. Personenbezogene Daten der Fortbildungsteilnehmer*innen werden elektronisch erfasst und bearbeitet, vertraulich behandelt und ausschließlich für fortbildungsbezogene Zwecke verwendet.
    2. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des*der betreffenden Teilnehmers*Teilnehmerin möglich.
    3. Fortbildungsteilnehmer*innen stimmen der Veröffentlichung von Fotos, die im Zuge der jeweiligen Veranstaltung gemacht werden, in den Verbandsmedien zu.
  11. Haftung
    1. Biomed Austria übernimmt keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.
Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
Stand:  7.11.2024