Ausbildung

Die Ausbildung zum*zur Biomedizinischen Analytiker*in wurde bis 2005 an Akademien für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst (dreijährige Ausbildung) angeboten. Davor erfolgte die Ausbildung bis 1992 an Schulen für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst (zweieinhalbjährige Ausbildung).

Mit der Novelle des MTD-Gesetzes im Jahr 2005 (BGBl. I Nr. 70/2005) wurde die Ausbildung in den tertiären Bildungssektor überführt. Dieser Schritt stellte einen wesentlichen Meilenstein in der Professionalisierung und Akademisierung des Berufs dar. Seit dem Studienjahr 2010/11 wird die Ausbildung österreichweit ausschließlich als dreijähriger Fachhochschul-Bachelorstudiengang Biomedizinische Analytik angeboten.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem Bachelorstudium Biomedizinische Analytik ist grundsätzlich die Hochschulreife bzw. eine gesetzlich gleichwertige Qualifikation gemäß den Bestimmungen des Fachhochschulgesetzes.

Das MTD-Gesetz 2024 stellt klar, dass die nach den früheren Rechtsvorschriften erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Akademie oder Schule für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst der heutigen Ausbildung im Bachelorstudiengang Biomedizinische Analytik gleichgestellt ist. Die Berufsberechtigung aller nach den früheren Ausbildungsvorschriften ausgebildeten Biomedizinischen Analytiker*innen bleibt somit uneingeschränkt aufrecht.

Mit Inkrafttreten des MTDG 2024 am 1. September 2024 wurde zudem die bisherige Bezeichnung „gehobene medizinisch-technische Dienste“ durch die Bezeichnung „medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe“ ersetzt. Die etablierte Kurzbezeichnung „MTD-Berufe“ bleibt weiterhin bestehen.

Das MTDG 2024 trägt darüber hinaus den aktuellen Entwicklungen in Wissenschaft, Diagnostik und Gesundheitsversorgung Rechnung. Es modernisiert das Berufsrecht, stärkt die eigenverantwortliche Berufsausübung der MTD-Berufe und schafft zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen für eine qualitätsgesicherte, interprofessionelle Patient*innenversorgung.