Die Ausbildung zum/zur Biomedizinischen Analytiker*in wurde bis 2005 an Akademien für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst angeboten (dreijährige Ausbildung), davor (bis 1992) in Schulen (zweieinhalbjährige Ausbildung). Mit der Änderung des MTD-Gesetzes im Juli 2005 (vgl BGBl 2005/70) wurde die Ausbildung in den tertiären Sektor (Hochschulsektor) überführt, was einen Meilenstein in der Berufsentwicklung darstellte. Seit Herbst 2010 wird die Ausbildung an allen Standorten als dreijähriger Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengang geführt.
Als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung gilt im Allgemeinen die Hochschulreife (vgl. ab 2006 Fachhochschul-Studiengesetz).
Das Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) sieht vor, dass die Ausbildung an einer Akademie bzw. Schule für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst der Ausbildung an einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang für Biomedizinische Analytik gleichgestellt ist. Diese Gleichstellung bleibt auch nach Inkrafttreten des MTD-Gesetzes 2024 unverändert aufrecht.
Mit Wirksamkeit ab 1. September 2024 wurde die Berufsgruppenbezeichnung der 'gehobenen medizinisch-technischen Dienste' zu den 'medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen' geändert. Die Kurzbezeichnung 'MTD-Berufe' bleibt dabei weiterhin bestehen.