Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Registrierung der MTD-Berufe
MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe Österreichs, hat die wichtigsten Informationen zur verpflichtenden Registrierung der MTD-Berufe für Sie übersichtlich zusammengestellt. Die FAQ basieren auf dem aktuellen Stand der verfügbaren Informationen und werden laufend aktualisiert (letzte Aktualisierung: 25.07.2019).
Das zuständige Bundesministerium entwickelt das Gesundheitsberuferegister in enger Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen, Gremien und Expert*innen kontinuierlich weiter. MTD-Austria und Ihre Fachgesellschaften halten die Inhalte dieser FAQ daher stets auf dem neuesten Stand.
Das Gesundheitsberuferegister – ein wichtiger Meilenstein
Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes (GBRG) im Jahr 2016 wurde ein bedeutender Schritt für die MTD-Berufe in Österreich gesetzt. Aus Sicht der Berufsangehörigen und ihrer Interessenvertretungen bringt das Gesetz insbesondere folgende Verbesserungen mit sich:
- Einrichtung eines MTD-Beirats: Im zuständigen Bundesministerium wurde erstmals ein MTD-Beirat als beratendes Gremium eingerichtet. Er setzt sich aus Expert*innen aller sieben MTD-Berufe zusammen.
- Politisch neutrale Datenverwaltung: Die Datenhoheit liegt beim zuständigen Bundesministerium und ist damit an einer politisch neutralen Stelle verankert.
- Vertretung aller MTD-Berufe: Im Registrierungsbeirat sind alle sieben MTD-Berufe jeweils durch eine Vertretung und eine Stellvertretung repräsentiert. Dadurch werden die Interessen aller Berufsgruppen in die Weiterentwicklung des Gesundheitsberuferegisters eingebracht.