Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Registrierung der MTD-Berufe im Überblick
MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, hat für Sie die wichtigsten Fragen zur verpflichtenden Registierung der MTD-Berufe ab 01.07.2018 zusammengefasst (letzte Aktualisierung: 25.07.2019). Die nachfolgenden FAQ beziehen sich auf den aktuellen Stand der verfügbaren Informationen. Das zuständige Ministerium arbeitet in Kooperation mit vielen relevanten Institutionen, Gremien und Expert*innen laufend an der Umsetzung und Verbesserung des Gesundheitsberuferegisters. MTD-Austria und Ihre Fachgesellschaft halten die FAQ für Sie immer auf dem neuesten Stand.
Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) ist seit 2016 in Kraft und stellt einen Meilenstein in der Geschichte der der MTD-Berufe dar. Folgende Errungenschaften sind aus Sicht der Berufsangehörigen und der Interessensvertretungen der MTD-Berufe besonders hervorzuheben:
- Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) wurde als beratendes Gremium erstmals ein MTD-Beirat eingerichtet, welcher sich aus Expert*innen aller sieben MTD-Berufe zusammensetzt.
- Die Datenhoheit obliegt dem zuständigen Ministerium und ist somit an politisch neutraler Stelle verortet.
- Im ebenfalls neu konstituierten Registrierungsbeirat ist jeweils ein/e Vertreter/in sowie ein/e Stellvertreter/in pro MTD-Beruf repräsentiert.