FAQ zu CPD

Nein, das ist nicht möglich. Es kann generell erst ein neuer Antrag auf ein Zertifikat (Basis wie PLUS) gestellt werden, wenn das „alte“ Zertifikat abgelaufen ist bzw. im nächsten Monat abläuft.

Biomed Austria empfiehlt die Angabe folgender Informationen:

  • Name des Teilnehmers/der Teilnehmerin
  • Titel der Fortbildung
  • Inhalt der Fortbildung
  • Name des/der Vortragenden
  • Ort, an dem die Fortbildung stattgefunden hat
  • Termin, an dem die Fortbildung stattgefunden hat
  • Dauer der Fortbildung abzüglich Pausenzeiten (z.B. Angabe in UE á 45 Minuten) bzw. Anzahl der akkreditierten DFP-Punkte
  • Name der Institution, die die Fortbildung durchführt
  • Unterschrift eines befugten Vertreters/einer befugten Vertreterin der Institution

Weiterführende Empfehlungen finden Sie hier.

Ja, allerdings erfolgt die Überprüfung der Anrechenbarkeit aus organisatorischen Gründen erst nach Einreichung für das MTD-CPD-Zertifikat. Die voraussichtlichen CPD-Punkte können Sie anhand der Anleitung zur Berechnung von CPD-Punkten selbst ausrechnen.

Die offizielle Stellungnahme des Ministeriums zu dieser Frage lautet wie folgt: 

Da ein Verstoß gegen die Fortbildungsverpflichtung keinen Verwaltungsstraftatbestand gemäß § 33 MTD-Gesetz darstellt und derzeit auch mit keinen berufsrechtlichen Konsequenzen verbunden ist, fällt die Einhaltung dieser Berufspflicht in erster Linie in die Eigenverantwortung der Berufsangehörigen bei der Ausübung ihres Berufes. 
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang jedoch darauf, dass bei der Verletzung der Berufspflichten zivil- und strafrechtlich erhöhte Sorgfaltspflichten und Haftungsregelungen zum Tragen kommen (vgl. § 6 StGB und § 1299 ABGB).
 

Bei der Umrechnung  von Stunden in Lehr- bzw. Lerneinheiten á 45 Min wird auf ganze Zahlen gerundet. Eine Anleitung zur Berechnung der voraussichtlichen CPD-Punkte finden Sie hier.  

Ja, CPD-Punkte werden für die reine Unterrichtszeit abzüglich der Pausenzeiten vergeben.

Falls im Fort- und Weiterbildungskatalog MTD-CPD (siehe MTD-CPD-Richtlinie S. 5 - S.7) nicht anders geregelt lautet die Umrechung: 1 ECTS-Punkt entspricht 33 CPD-Punkten.

Diese Umrechnung gilt jedoch nicht für Lehrveranstaltungen, die im Rahmen eines Studien- oder Lehrgangs absolviert werden. Die Vergabe von CPD-Punkten ist in diesem Fall unter Punkt 2 des Fort- und Weiterbildungskatalogs wie folgt geregelt:

  • Fachbezogene Studien- und Lehrgänge (90 - 120 ECTS) können im Ausmaß bis zu 160 CPD-Punkten angerechnet werden
  • Fachbezogene Studien- und Lehrgänge (bis 90 ECTS) können im Ausmaß bis zu 80 CPD-Punkten angerechnet werden
  • Freie Studien- und Lehrgänge (90 - 120 ECTS) können im Ausmaß bis zu 80 CPD-Punkten angerechnet werden
  • Freie Studien- und Lehrgänge (bis 90 ECTS) können im Ausmaß bis zu 40 CPD-Punkten angerechnet werden

Wenn Teile eines Studien- oder Lehrgangs eingereicht werden, dann erfolgt die Vergabe von CPD-Punkten aliquot.

In der Regel erfolgt die Überprüfung der Anerkennungswürdigkeit einer Fortbildungsaktivität erst nach Einreichung. Aus organisatorischen Gründen ist die Überprüfung im Vorfeld nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. 
Für Firmen, die Fortbildungen anbieten, besteht die Möglichkeit, die CPD-Punkte für die Teilnahmebestätigungen im Vorfeld durch Biomed Austria bestätigen zu lassen. Gerne können Sie Firmen, bei denen Sie Fortbildungen absolvieren, auf dieses Angebot aufmerksam machen.
 

Um die Überprüfung Ihres Antrages zu beschleunigen ersuchen wir Sie, nur die Fortbildungsnachweise einzureichen, die erforderlich sind, um das gewünschte Zertifikat zu erhalten. Für das MTD-CPD-Zertifikat entspricht das 80 CPD-Punkten, für das MTD-CPD-Zertifikat PLUS entspricht das 160 CPD-Punkten. 

Im Arbeitskontext eingeschult zu werden ist eine reguläre Tätigkeit im Rahmen der Berufsausübung. Aus diesem Grund können keine CPD-Punkte dafür vergeben werden.

Laborbesprechungen bzw. Teamsitzungen sind eine reguläre Tätigkeit im Rahmen der Berufsausübung. Aus diesem Grund können keine CPD-Punkte dafür vergeben werden.

Das Mitnehmen von CPD-Punkten ist nicht möglich, weil es im MTD-CPD-Konzept um den Nachweis der kontinuierlichen Fortbildungsaktivitäten geht. Dies entspricht auch der Vorgabe im MTD-Gesetz, die wie folgt lautet: „Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind verpflichtet […] innerhalb von jeweils fünf Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindestens 60 Stunden zu besuchen“. 

In dem Fall ist das Datum des Studienabschlusses ausschlaggebend. Wenn Sie Ihr Studium z.B. am 27.9.2017 abgeschlossen haben, dann wird Ihnen ein Zertifikat ausgestellt, das bis 26.9.2022 gültig ist.