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Als Biomedizinische/r Analytiker/in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrer Registrierungsbehörde innerhalb eines Monats ab Eintreten folgende Änderungen zu melden:
- Namensänderung
- Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, Änderung der Zustelladresse
- Änderung des Arbeitgebers bzw. des Dienstortes
- Änderung der Art der Berufsausübung (freiberuflich, im Arbeitsverhältnis, überwiegende Tätigkeit)
- Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
- Änderung der Staatsangehörigkeit
Sie können die Änderung online unter https://gbr-online.ehealth.gv.at mittels Hochladen der erforderlichen Nachweise selbst in das Gesundheitsberuferegister bekanntgeben oder diese der zuständigen Registrierungsbehörde per E-Mail, per Post oder persönlich übermitteln. Die Registrierungsbehörde bestätigt Ihnen die Änderung im Register.