Ist Ihr Eintrag im Gesundheitsberuferegister noch aktuell?

Bild

Als Biomedizinische/r Analytiker/in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrer Registrierungsbehörde innerhalb eines Monats ab Eintreten folgende Änderungen zu melden:

  • Namensänderung
  • Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, Änderung der Zustelladresse
  • Änderung des Arbeitgebers bzw. des Dienstortes
  • Änderung der Art der Berufsausübung (freiberuflich, im Arbeitsverhältnis, überwiegende Tätigkeit)
  • Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
  • Änderung der Staatsangehörigkeit

Sie können die Änderung online unter https://gbr-online.ehealth.gv.at mittels Hochladen der erforderlichen Nachweise selbst in das Gesundheitsberuferegister bekanntgeben oder diese der zuständigen Registrierungsbehörde per E-Mail, per Post oder persönlich übermitteln. Die Registrierungsbehörde bestätigt Ihnen die Änderung im Register.