MTD-CPD-Konzept
Kontinuierliche berufliche Entwicklung für Berufsangehörige der medizinisch-technischen Dienste (MTD)
Seit 2016 sieht unser Berufsgesetz für alle MTD-Berufsangehörigen eine Fortbildungspflicht im Ausmaß von 60 Stunden an Fortbildungen innerhalb von 5 Jahren vor. Diese sind durch entsprechende Bestätigungen über Inhalt und Dauer der jeweiligen Fortbildung nachzuweisen (vgl. § 11d. MTD-Gesetz idgF).
Um allen MTD-Berufsangehörigen einen praxisnahen, gut umsetzbaren Handlungsleitfaden zur Verfügung zu stellen, hat die Bildungsgruppe des Dachverbands der gehobenen medizinisch-technischen Dienste MTD-Austria bereits 2013 das MTD-CPD-Konzept entwickelt, welches 2018 den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend überarbeitet wurde. Durch das MTD-CPD-Zertifikat und das MTD-CPD-Zertifikat PLUS können Berufsangehörige mit einem einzigen Dokument nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht gemäß § 11d. MTD-Gesetz idgF nachgekommen sind.
Die MTD-CPD-Richtlinie am Puls der Zeit
Seit September 2018 ist die überarbeitete Richtlinie zur kontinuierlichen Fortbildung von MTD-Berufen (MTD-CPD-Richtlinie) gültig. Der Nachweiszeitraum für absolvierte Fortbildungen beträgt 5 Jahre und MTD-Berufsangehörige können zwischen zwei Zertifikatsstufen wählen:
- Mit dem MTD-CPD-Zertifikat (80 CPD-Punkte innerhalb von 5 Jahren) können Sie die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderung belegen.
- Mit dem MTD-CPD-Zertifikat PLUS (160 CPD-Punkte innerhalb von 5 Jahren) weisen Sie die doppelte Menge an CPD-Punkten und damit die freiwillige Erfüllung eines höheren Qualitätsanspruchs nach.
Biomed Austria empfiehlt allen Biomedizinischen Analytiker*innen, ihre absolvierten Fortbildungen für das MTD-CPD-Zertifikat einzureichen und das Zertifikat alle 5 Jahre zu erneuern. Dieses Service ist für Mitglieder von Biomed Austria sogar kostenlos und kann bequem online über das persönliche CPD-Punktekonto abgewickelt werden!