Verlängerung der Berufsberechtigung
Fünf Jahre nach der erstmaligen Eintragung im Gesundheitsberuferegister müssen Sie Ihre Berufsberechtigung als MTD-Berufsangehörige*r verlängern. Das genaue Datum ist auf der Rückseite Ihres Berufsausweises ersichtlich. Frühestens 3 Monate vor diesem Datum können Sie die Verlängerung mittels Handy-Signatur online vornehmen oder einen Antrag auf Verlängerung stellen. Beispiel: Läuft Ihre Berechtigung am 30.06.2023 ab, können Sie ab 01.04.2023 die Verlängerung beantragen.
Sie werden von der Registrierungsbehörde vor Ablauf Ihrer Berufsberechtigung schriftlich daran erinnert. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Kontaktdaten wie Name, E-Mail-Adresse und Adresse aktuell sind!
Möglichkeiten der Verlängerung
Ab 01.04.2023 sind unter gbr.gv.at/verlängerung zwei Alternativen verfügbar: Sie führen die Verlängerung online im Gesundheitsberuferegister mittels Handy-Signatur selbst durch. Alternativ können Sie den Antrag auf Verlängerung herunterladen. Weitere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link ab 01.04.2023.
Erforderliche Unterlagen
Für die Verlängerung sind keine Unterlagen erforderlich, außer bei Änderung des Namens, der Staatsbürgerschaft oder des akademischen Grades. Die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung wird voraussichtlich nicht überprüft.
Folgen, wenn die Berufsberechtigung nicht verlängert wird
Versäumen Sie die Frist für die Verlängerung, stellt die Registrierungsbehörde Ihre Berechtigung ruhend. Sie dürfen Ihren Beruf damit nicht mehr ausüben. Üben Sie Ihren Beruf trotzdem aus, droht Ihnen eine Verwaltungsstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
Weiterführende Informationen
Link: FAQ zur Verlängerung