Nach intensiven Verhandlungen konnte für den medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Dienst I (Labor und Röntgen) eine wichtige Verbesserung erreicht werden. Für biomedizinische Analytiker*innen und Radiologietechnolog*innen wird die Differenz zwischen der bisherigen Einstufung in NOG 11 und der entsprechenden Gehaltsstufe der NOG 12 finanziell ausgeglichen.
Die Aufzahlung erfolgt 14-mal jährlich und wird am Bezugsnachweis gesondert ausgewiesen. Für Führungskräfte wurde ebenfalls eine entsprechende Aufzahlung von NOG 12 auf NOG 13 vereinbart.
Die Regelung gilt ab 1. Juli 2026, ist vorläufig auf drei Jahre befristet und wird automatisch – ohne Antrag – umgesetzt.
Damit ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Gleichstellung, Wertschätzung und Attraktivierung der biomedizinischen Analytik gelungen. Die Vereinbarung soll zudem einen Beitrag zur Personalgewinnung und -bindung sowie zur Sicherung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung leisten.
Die offizielle Information dazu finden Sie hier: Verhandlungen abgeschlossen - dienstrechtliche Vereinbarung für den medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Dienst I (Labor und Röntgen) erzielt - Vorsitzender informiert - News - ZBR
Biomed Austria begrüßt diesen Verhandlungserfolg und bedankt sich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz.