Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien - Fachbereich Aufsicht und Qualitätssicherung - Gruppe Gesundheitsberufe wird im Auftrag der Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht eine stichprobenartige Überprüfung der hygienischen Anforderungen von Berufssitzen von freiberuflich tätigen MTD-Berufsangehörigen durchführen.
Gemäß § 30 (5) MTDG ist der Berufssitz von Angehörigen der MTD-Berufe in einem solchen Zustand zu halten, dass er den hygienischen Anforderungen entspricht. Die Amtsärzt*innen der Bezirksverwaltungsbehörde haben den Berufssitz zu überprüfen.
Die Auswahl der Berufssitze erfolgt nach einem Zufallsprinzip. Die ausgewählten freiberuflich tätigen Biomedizinischen Analytiker*innen erhalten ein Benachrichtigungsschreiben.
Dem Benachrichtigungsschreiben, welches die ausgewählten Klient*innen erhalten, wird die Hygieneinformation für Berufssitze, das Muster eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes für Berufssitze und die Richtlinie für die hygienische Händedesinfektion in Gesundheitseinrichtungen beiliegen. Ebenso wird der Überprüfungstermin bekanntgegeben.
Die Bedarf können Sie die Beilagen auch bereits hier herunterladen.
Richtlinie_für_die_hygienische_Händedesinfektion_in_Gesundheitseinrichtungen.pdf
Merkblatt Hygienerichtlinien Freiberuflichkeit.pdf
Reinigungsplan-Berufssitz.pdf
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die offizielle Mail-Adresse der MA 15 unter gesundheitsberufe [at] ma15.wien.gv.at (gesundheitsberufe[at]ma15[dot]wien[dot]gv[dot]at).