Das MTD-CPD-Zertifikat als Nachweis der verpflichtenden Fortbildung

Die gesetzliche Fortbildungspflicht im Ausmaß von 60 Stunden innerhalb von fünf Jahren ist seit 1.6.2016 in Kraft. Somit kann der Gesetzgeber seit 1.6.2021 einen Nachweis einfordern, dass Sie Ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wann die Erfüllung der Fortbildungspflicht erstmals überprüft werden wird. Fest steht jedoch, dass wir Ihnen mit dem MTD-CPD-Zertifikat bestätigen, dass Sie der Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Bis auf wenige Ausnahmen ist das Zertifikat fünf Jahre ab Einreichung gültig. D.h. wenn Sie beispielsweise im Juli 2021 ein Zertifikat beantragen, dann können Sie dieses bis Juli 2026 als Nachweis für die Erfüllung der verpflichtenden Fortbildung vorlegen.